Gebührentarif zur Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Melle
1. | Entgelt für einen Jahresausweis Lesegebühr für 12 Monate | 15,00 |
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| Befreit von der Gebühr sind: - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Schülerinnen und Schüler ab dem 16. Lebensjahr sowie
- Studentinnen und Studenten bei Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises
- Wehrdienst- und Wehrersatzdienstleistende bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung
- Ableistende eines Freiwilligen Jahres bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung
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2. | Tagesausweis einmalige Ausleihe von max. 10 Medien | 3,00 |
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3. | Ausleihe ohne Vorlage des vorhandenen Bibliotheksausweises Pro Öffnung des bestehenden Kundenkontos, nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweises | 1,50 |
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4. | Nach Ablauf der Leihfrist wird eine Säumnisgebühr erhoben. Sie beträgt für jede begonnene Woche der Verspätung für jede Medieneinheit höchstens aber je Medieneinheit |
0,50
22,50
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5. | 5. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises | 5,00 |
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6. | Vorbestellungen je Eintragung einer Vormerkung | 0,70 |
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7. | Bestellgebühr im auswärtigen Leihverkehr pro Bestellung Darüber hinaus sind Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden, vom Benutzer zu tragen. | 2,50
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8. | Internetnutzung pro angefangene halbe Stunde | 0,50 |
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9. | Ausdrucke pro Seite | 0,10 |
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10. | Medienersatz Wiederbeschaffungskosten zuzüglich je Medieneinheit | 5,00 |
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11. | Ersatz eines beschädigten Verbuchungsetiketts | 5,00 |
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12. | Für eine unter 1-11 nicht aufgeführte Sonderleistung der Stadtbibliothek werden maximal kostendeckende Entgelte erhoben. Die Art der Sonderleistungen und die Höhe der Entgelte ergeben sich aus einem Aushang in der Stadtbibliothek. |