Gebührentarif zur Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Melle

1.

Entgelt für einen Jahresausweis
Lesegebühr für 12 Monate

  15,00

 

 

Befreit von der Gebühr sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
  • Schülerinnen und Schüler ab dem 16. Lebensjahr sowie
  • Studentinnen und Studenten bei Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises
  • Wehrdienst- und Wehrersatzdienstleistende bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung
  • Ableistende eines Freiwilligen Jahres bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung

 

 

2.

Tagesausweis
einmalige Ausleihe von max. 10 Medien

  3,00

 

3.

Ausleihe ohne Vorlage des vorhandenen Bibliotheksausweises
Pro Öffnung des bestehenden Kundenkontos, nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweises

  1,50

 

4.

Nach Ablauf der Leihfrist wird eine Säumnisgebühr erhoben.
Sie beträgt für jede begonnene Woche der Verspätung für jede Medieneinheit
höchstens aber je Medieneinheit



  0,50

  22,50

 

5.

5. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises

  5,00

 

6.

Vorbestellungen
je Eintragung einer Vormerkung

  0,70

 

7.

Bestellgebühr im auswärtigen Leihverkehr
pro Bestellung
Darüber hinaus sind Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden, vom Benutzer zu tragen.


  2,50

 

8.

Internetnutzung pro angefangene halbe Stunde

  0,50

 

9.

Ausdrucke pro Seite

  0,10

 

10.

Medienersatz
Wiederbeschaffungskosten
zuzüglich je Medieneinheit

  5,00

 

11.

Ersatz eines beschädigten Verbuchungsetiketts

  5,00

 

12.

Für eine unter 1-11 nicht aufgeführte Sonderleistung der Stadtbibliothek werden maximal kostendeckende Entgelte erhoben. Die Art der Sonderleistungen und die Höhe der Entgelte ergeben sich aus einem Aushang in der Stadtbibliothek.